Die Kirchenzeitungen für die Bistümer Fulda, Limburg und Mainz
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Laien werden größere ...

Ausgabe Nummer 28 vom 12. Juli 2009

Laien werden größere Rolle spielen

Bischof verlängert „Statut für die Seelsorge“ nicht – Diözesansynodalrat diskutiert Perspektiven

Limburg (ids/kna). Das Bistum ermutigt die Katholiken und Gemeinden zum Denken über den eigenen Kirchturm hinaus. „Unsere Nähe vor Ort soll erhalten bleiben. Zugleich müssen Liturgie, Seelsorge und Caritas in Zukunft besser miteinander koordiniert und vernetzt werden. Dabei werden Laien künftig eine noch größere Rolle spielen“, heißt es in einer Mitteilung des Bistums.

Nähe vor Ort muss nach Überzeugung der Diözese nicht unbedingt und überall mit hauptamtlichen Mitarbeitern verbunden sein. Dies ist bei einer Sitzung des Diözesansynodalrates am vergangenen Samstag deutlich geworden. Dabei ist es auch um die Absicht des Bischofs gegangen, das 1995 vom damaligen Limburger Bischof Franz Kamphaus probeweise in Kraft gesetzte und dann mehrmals verlängerte Seelsorgestatut nicht über sein neuerliches Auslaufen zum Jahresende hinaus zu verlängern. Gemäß dieses Statuts können Männer ohne Priesterweihe und Frauen als sogenannte Pfarrbeauftragte Verantwortung für die Seelsorge in Pfarreien und damit in Einzelbereichen auch Leitungsverantwortung übernehmen, wenn gleichzeitig ein Priester nebenamtlich die Seelsorge leitet.

Die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistum Limburg sollen mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen in Zukunft gezielt „mit größerer Verantwortung und mit Blick auf das Ganze“ eingesetzt werden: Zum Beispiel auch in der Motivation und Begleitung von ehrenamtlich Engagierten, die als wichtige Ansprechpartner vor Ort stärker unterstützt werden müssen. Diese Perspektiven der Seelsorge und der Kirche von Limburg sollen in den kommenden Monaten erkundet, intensiv in den Gremien diskutiert und dann auch kommuniziert werden.

Die Präsidentin der Diözesanversammlung, Beatrix Schlausch (Dillenburg), unterstützt diese Überlegungen zur Zukunft der Seelsorge und das Vorgehen von Bischof Franz-Peter Tebartzvan Elst: „In vielen Gesprächen spüre ich, wie viel ihm an einer guten Zusammenarbeit mit den synodalen Gremien liegt. Unserem Bischof ist bewusst: Die Mitarbeit von Ehrenamtlichen in der Kirche wird in Zukunft noch wichtiger.“ Auch durch den Prozess „Bereitschaft zur Bewegung“ gibt es nach Überzeugung der Präsidentin spannende Ideen und Initiativen: „Der Bischof macht kontinuierlich deutlich, dass wir einander brauchen und unsere Zusammenarbeit gestärkt werden muss. Hier sollten wir einander vertrauen. Wir stehen vor riesigen Herausforderungen. Rückwärts gewandte Debatten sollten uns deshalb keine Energien für die Aufgaben der Gegenwart und Zukunft rauben.“

Nach Überzeugung des Bischofs ist die Einsicht in die Notwendigkeit und in die Chancen einer stärkeren Zusammenarbeit in der Seelsorge bereits geweckt worden: „Im realistischen Blick auf die Zukunft können wir heute schon feststellen: Aus der Bewegung von Gemeinden aufeinander zu müssen neue Gemeinschaften entstehen.“ Wenn Priester, Diakone sowie pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Seelsorge in größeren Räumen miteinander gestalten, könne „deren stimmiges Miteinander helfen, die Gemeinden für diesen Perspektivenwechsel zu gewinnen“.

Eine abermalige Inkraftsetzung des „Statuts für die Pfarrseelsorge“ nach Canon 517, Paragraf 2 des Gesetzbuches der katholischen Kirche wäre nach Überzeugung des Bischofs ein falsches Signal: Sonst könnte dieses als Notlösung gedachte Modell doch als Dauerlösung wahrgenommen werden. Zudem würde dies das Zusammenwachsen der Pastoralen Räume und die Zukunftsausrichtung der Seelsorge im Bistum Limburg eher behindern.

Diese Entwicklung kommt nach den Worten von Beatrix Schlausch nicht überraschend: „Schon Bischof Franz Kamphaus hatte diese Regelung als Experiment imme nur befristet verlängert. Wir alle – auch in den synodalen Gremien – wussten immer, dass es sich nur um eine befristete Notlösung handelt. Nun müssen wir überlegen, wie die Seelsorge zukunftsfähiger werden kann.“

Unterschiedliche Perspektiven und Kritik sind bei Diskussion solcher Überlegungen nach Ansicht der Präsidentin der Diözesanversammlung völlig normal: „Natürlich wird es Veränderungen geben, die bei einigen Verunsicherung und Skepsis hervorrufen. Das Berufsbild der pastoralen Mitarbeiter muss und wird sich weiterentwickeln. Viele, die über den eigenen Kirchturm hinaus blicken, sehen darin attraktive Chancen: Sie können künftig noch mehr Verantwortung übernehmen – nicht mehr nur fixiert auf die Pfarrei am Ort.“

Hintergrund

„Wir wollen Zukunft gestalten“

Limburg (ids). Die Überlegungen des Bistums Limburg für die Seelsorge der Zukunft erläutert Dr. Thomas Löhr, Dezernent Pastorale Dienste und künftiger Weihbischof:

Die Lebenswirklichkeit der Menschen verändert sich. Wir wollen darauf nicht nur reagieren, sondern Zukunft gestalten! Hier setzt Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst auf Haupt- und Ehrenamtliche: „Wir brauchen alle – mit ihren unterschiedlichen Ämtern und Diensten.“ Deshalb hat er alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur „Bereitschaft zur Bewegung“ aufgefordert. Der Blick über den eigenen Kirchturm hinaus kann zum größeren Horizont werden. In diesem größeren Zusammenhang ist die Absicht des Bischofs zu sehen, das „Statut für die Pfarrseelsorge“ nicht erneut zu verlängern.

Der Einsatz von Pfarrbeauftragten nach diesem Modell war eine Lösung, die in ihrer Zeit Sinn gemacht hat. Damals war zunächst noch versucht worden, die Struktur der Pfarreien in ihren bisherigen Grenzen zu erhalten. Nun ist unstrittig: Die Kirche in den Bistümern Deutschlands und damit auch die Kirche von Limburg ist in einer entscheidenden Umbruchsituation. Bereits Bischof Dr. Franz Kamphaus hatte dies erkannt und die Zusammenarbeit im Pastoralen Raum in den Mittelpunkt des Interesses gestellt.

Diese Notwendigkeit einer intensiveren Zusammenarbeit im Pastoralen Raum hat Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ausdrücklich bekräftigt. Es geht ihm darum, die Zusammenarbeit der Pfarreien in einem Pastoralen Raum weiter zu intensivieren und voranzubringen. Es gibt bereits viele Zusammenlegungsprozesse von Pfarreien. Sie sind meist nicht durch das Bistum oder den Bischof initiiert worden, sondern aus der Erfahrung vor Ort entstanden. Deshalb wird der Einsatz von Pfarrbeauftragten und von die Seelsorge Leitenden Priestern, der immer als Übergang gedacht war, den neuen Herausforderungen nicht mehr gerecht.

Die Nichtverlängerung des „Statuts für die Pfarrseelsorge“ führt keineswegs dazu, dass der Dienst der die Seelsorge Leitenden Priester und der Pfarrbeauftragten mit Jahresende 2009 beendet wird. Der Wechsel erfolgt vielmehr im jeweiligen Einzelfall – im Zusammenhang mit anstehenden Stellenbesetzungen oder pastoralen Veränderungen. Klar ist: Alle – die Diakone sowie die Pastoralreferenten und Gemeindereferenten – werden auch in Zukunft gebraucht: Im Religionsunterricht, in der Verkündigung, für Wortgottesdienste, für die Vorbereitung auf Sakramente und für die wichtige Nähe der Seelsorge vor Ort. Auch unser Bischof hat mehrfach gegenüber den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betont: „Das Bistum braucht Sie und Ihre Professionalität.“

www.bereitschaftzurbewegung.de

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Weitere Informationen im Internet:

Zur Sache

Geprüft und geändert

Nach vier Jahren „Status für die Pfarrseelsorge nach can. 517 § 2 CIC“, das Bischof Franz Kamphaus 1995 in Kraft gesetzt hatte, wurden im Jahr 1999 Erfahrungen geprüft und Änderungen vorgenommen. Bei der Überarbeitung des Statuts wurde von zwei Grundüberlegungen ausgegangen: Zwischen Gemeindeleitung und dem Vorsitz des Priesters bei der Eucharistie besteht ein unaufgebbares Band. Zugleich ist dem Diözesanbischof die Möglichkeit gegeben, getaufte und gefirmte Gläubige mit der verantwortlichen Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Pfarrseelsorge unter der Leitung des Leitenden Priesters zu beauftragen.

Mit dem Statut wurden rechtliche und theologische Leitungs- und Verantwortungsbereiche abgesteckt. Es kam in Pfarreien zur Anwendung, in denen das Amt des Pfarrers auf Dauer vakant war. „Der Bischof bestellt einen die pfarrliche Seelsorge Leitenden Priester. Der Bischof beauftragt eine/n pastorale/n Mitarbeiter/in, einen Diakon oder eine andere Person mit der Wahrnehmung von Aufgaben der pfarrlichen Seelsorge; diese beauftragte Person wird Pfarrbeauftragte/ r genannt“, heißt es in dem Statut.

Der/die Pfarrbeauftragte nimmt unter anderem folgende Einzelaufgaben wahr: die Leitung von Wortgottesdiensten, die Sorge für den schulischen Religionsunterricht, die Verantwortung für die Hinführung auf den Empfang der Sakramente, die Sorge für die Gestaltung der Liturgie, den Begräbnisdienst und die Leitung des Pfarrbüros.

Die Geltungsdauer des Regelwerks hat Bischof Kamphaus zweimal verlängert: zunächst bis 31. Dezember 2005, dann bis 31. Dezember 2009. (kai)