06.03.11
Vollständiges Verbot der PID
Bischof Tebartz-van Elst appelliert an Bundestagsabgeordnete
Ausgabe 10 vom 6. März 2011
Menschen und Gesellschaft sind mit einer Entscheidung, was lebenswert ist, überfordert, sagt Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Foto: W. Baumann
Limburg (ids). Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst setzt sich für ein vollständiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ein. In einem Schreiben wendet er sich an die Bundestagsabgeordneten aus der Diözese.
Tebartz-van Elst bittet sie, sich den Gesetzentwurf für ein vollständiges Verbot der PID bei den kommenden Abstimmungen zu Eigen zu machen. Die Vernichtung von nicht verwendeten Embryonen sei nicht gerechtfertigt, auch dann nicht, wenn das Herbeiführen und Ermöglichen einer Schwangerschaft zweifellos ein hohes Ziel sei. „Die PID ist daher ethisch grundsätzlich anders zu bewerten als die vorgeburtliche Diagnostik (PND) im Mutterleib, da die PID eine Selektion menschlichen Lebens voraussetzt, bei der es ausnahmslos immer auch zur Aussonderung und Tötung menschlichen Lebens kommt“, betont der Bischof. Bei einem vollständigen Verbot der PID handele es sich nicht um „einen christlichen Sonderweg“. Die PID verletze den Grundsatz der Unantastbarkeit und Unverfügbarkeit jeden menschlichen Lebens und stelle damit einen wichtigen Punkt der Demokratie in Frage.
Entschieden widerspricht Tebartz-van Elst Argumentationsversuchen, die für eine Vereinbarkeit von Pränataldiagnostik (PND) und der PID werben. Zur PND gehöre eine Beratungs- und Entscheidungsphase, die es bei der PID gar nicht geben könne, „da die Entscheidung für oder wider die Transferierung eines – von mehreren – Embryos eine rein medizinisch-technische Entscheidung bleibt.“ Die Frage der PID steigere deshalb nicht das Selbstbestimmungsrecht der Frau. „Ebenso wenig handelt es sich bei der PID um einen ‚Konfliktfall’ im Sinne des Paragraphen 218 StGB, da es nicht um einen Lebenskonflikt der Schwangeren geht, sondern um einen im Labor wissentlich herbeigeführten Konflikt“, schreibt der Bischof.
Der Gesetzgeber habe die Frage der Abtreibung im Schwangerschaftskonflikt bewusst im Strafrecht verortet. Nach einer medizinischen Indikation komme es hier zu der an sich schon unzumutbaren Abwägung zwischen dem Leben der Mutter und dem des Kindes. Da die PID auf einer embryopathischen Indikation beruhe, werde zwischen Leben und Gesundheit entschieden. „Diese Entscheidung, was gesund, glücklich und lebenswert ist, muss den Menschen und unsere Gesellschaft überfordern“, betont Bischof Tebartz-van Elst.
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