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Konsequenzen für das Bistum
21.03.10

Konsequenzen für das Bistum

Bischof Tebartz-van Elst kündigt nach dem Veruntreuungs-Prozess strukturelle Veränderungen an

 

Ausgabe 12 vom 21. März

Von Bärbel Faustmann

„Das abgründige und gravierende Fehlverhalten des früheren Rentamtsleiters Hadamar, Werner Jung-Diefenbach, erzürnt und bedrückt viele Menschen im Bistum Limburg. Ich erschrecke darüber, wie ein Mensch drei Jahrzehnte lang eine so verbrecherische Praxis nahezu unbemerkt entwickeln konnte.“ Das sagte Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.

Direkt nach der Urteilsverkündung (siehe Beitrag auf dieser Seite) kündigte er in der Michaelskapelle Maßnahmen und Konsequenzen an. Dafür hatte er eigens die Wallfahrt im Heiligen Land unterbrochen.

Neben dem immensen finanziellen Schaden sprach der Bischof den daraus entstandenen großen Vertrauensverlust des Bistums in der Öffentlichkeit an. Auch nach Aufklärung der Sachlage sei es unbegreiflich, wie ein gesellschaftlich so hoch geachteter Mann seine gesamte Umgebung getäuscht habe. Tebartz-van Elst hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Veruntreuungen durch Finanzdirektor Peter Althausen im September 2009 Strafanzeige erstellen lassen. Der Bischof dankte Althausen für seine entschiedene Vorgehensweise.

Auf den Prüfstand stellen

Die Veruntreuungen kamen erst ans Tageslicht, als das Verfahren der Buchhaltung auch für die Kirchengemeinden auf die kaufmännische Regelung umgestellt worden war. Nach Aussage des Bischofs wurden die Arbeitsvorgänge und Strukturen des Bischöflichen Ordinariats selbstkritisch auf den Prüfstand gestellt. „Die Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss in der kirchlichen Verwaltung, mehr als in einem Wirtschaftsunternehmen, von Grundvertrauen bestimmt sein, betonte Tebartz-van Elst. Genau dieses habe der frühere Rentamtsleiter besonders niederträchtig missbraucht. Ausdrücklich dankte er all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die verlässlich, ehrlich und einsatzbereit ihren Dienst verrichten.

Der Bischof kündigte strukturelle, umfassende und personelle Veränderungen an. Diese hätten sich aus einer fast drei Jahrzehnte währenden Vergangenheit ergeben. Künftig wird die Personalverantwortung nicht mehr bei den einzelnen Dezernaten, sondern bei Generalvikar Franz Kaspar liegen. Dies geht auch mit altersbedingten Pensionierungen in diesem und nächsten Jahr einher. Sieben Punkte sind erste Maßnahmen, die der Bischof nannte (siehe „Zur Sache“).

Der finanzielle Schaden von 4,8 Millionen Euro wird vom Bistum übernommen, um so die Pfarrgemeinden vor direkten finanziellen Verlusten zu bewahren. Die zu erwartende, wohl nicht allzu hohe Rückerstattung durch Jung-Diefenbach, soll den Gemeinden des Bistums zugute kommen. Althausen betonte, dass alle Kirchengemeinden aufgefordert seien, sämtliche Konten bei den zuständigen Rentämtern anzugeben. Mitarbeiter, die mit finanziellen Aufgaben betraut sind, dürfen keine Ehrenämter in den Kirchengemeinden übernehmen. Ab 1. April ist die Stelle des Rendanten von außen besetzt worden. Und auch die Stelle des neuen Leiters Rechnungswesen wurde extern besetzt.

Möglicher Kirchenausschluss

Franz-Peter Tebartz-van Elst schloss kirchenrechtliche Konsequenzen bis zu einem möglichen Kirchenausschluss für den ehemaligen Rentamtsleiter nicht aus. Er müsse ihm zwar als Priester vergeben, das schmälere jedoch in keiner Weise seine Taten. „Wir brauchen von innen mehr Transparenz und Vernetzung, Communio und Controlling, Kirchlichkeit und Sachlichkeit, damit die Verantwortung für das Ganze mehr in den Blick kommt“, forderte der Bischof.

Zur Sache

Neue Aufgaben für Generalvikar

    >li>Die Revision wird neu aufgestellt. Dazu sollen „neue Leute von außerhalb“ herangezogen werden.
  • In allen kirchlichen Verwaltungsbereichen wird keine Einzelperson Überweisungen, Auszahlungen oder Barabhebungen veranlassen.
  • Der gesamte Finanzbereich einschließlich aller Außenstellen wird einer externen Prüfung unterzogen.
  • Die Personalverantwortung liegt künftig nicht mehr bei den einzelnen Dezernaten, sondern beim Generalvikar.
  • Neueinstellungen, Versetzungen und Beauftragungen von Personal erfolgen zentral für das gesamte Bischöfliche Ordinariat.
  • Bei diesen Planungen wird davon ausgegangen, dass der bisherige Personalstand im Bischöflichen Ordinariat nicht mehr gehalten werden kann.
  • Gestärkt wird zudem die zentrale Beschwerdestelle, an die Verdachtsfälle herangetragen werden.
  • Diese Maßnahmen sollen umgehend den diözesanen Räten und der Mitarbeitervertretung nahegebracht werden, sagte der Bischof.

    Maßnahmenkatalog im Wortlaut: www.bistumlimburg.de

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