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Treue Dienste
27.09.09

Treue Dienste

Kasper neuer Generalvikar – Geis jetzt Domdekan

Neue Aufgaben für bewährte Männer: (von links nach rechts) Helmut Wanka, Franz Kaspar, Günther Geis. Foto: Bärbel Faustmann

Von Heike Kaiser

Das Bistum Limburg hat einen neuen Generalvikar: Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat Prälat Franz Kaspar (71) mit Termin 21. September zum Nachfolger von Dr. Günther Geis (61) ernannt.

Gleichzeitig bestätigte er die Wahl des Domkapitels von Günther Geis zum neuen Domdekan und ernannte ihn zum Bischofsvikar für den synodalen Bereich. Diese Aufgabe hatte Geis bereits seit dem Amtsantritt von Bischof Tebartz-van Elst im Januar 2008 kommissarisch übernommen. Zum stellvertretenden Generalvikar ernannte Tebartz-van Elst den Personaldezernenten des Bistums Limburg, Domkapitular Helmut Wanka (63).

Domdekan und Leiter des Synodalamts

Der Bischof dankte Geis für seine „treuen Dienste als Generalvikar“, die er in 16 Jahren geleistet habe. „Ein Jahr lang hat unser neuer Domdekan außerdem als Diözesanadministrator das Bistum in der Sedisvakanz geleitet und mir dann in den letzten eineinhalb Jahren geholfen, mich als neuer Bischof einzuarbeiten“, sagte Tebartz-van Elst. Als Bischofsvikar für den synodalen Bereich ist Günther Geis gleichzeitig Leiter des Diözesansynodalamts.

Die Erfahrung des Alters sei „außerordentlich wertvoll in der Leitung des Bistums“, und deshalb sei er als jüngerer Bischof Prälat Kaspar „von Herzen dankbar für seine Bereitschaft, mir mit seinen vielfältigen Erfahrungen zur Seite zu stehen“, so Tebartz-van Elst. Er verwies auf die hohen Verdienste Kaspars, die er unter anderem in der Politik als langjähriger Leiter des Kommissariats der Bischöfe in Hessen erworben habe, aber auch in der Arbeit mit behinderten Menschen im St. Vincenz-Stift Aulhausen, in der Leitung von Einrichtungen und in der Wissenschaft. Tebartz-van Elst kündigte an, dass Prälat Kaspar zunächst auch weiterhin die Verantwortung als Bischofsvikar für die Orden wahrnehmen werde.

Ein Generalvikar sei das „alter ego“ („anderes Ich“) eines Diözesanbischofs, erläuterte Tebartz-van Elst. Diese Formulierung aus dem Kirchenrecht zeige die Nähe eines Generalvikars zu seinem Bischof auf. „Der Generalvikar vertritt den Bischof als dessen persönlich Bevollmächtigter nach innen und nach außen, er ist Moderator der Kurie und steht über den Dezernaten des Bischöflichen Ordinariats.“

„Den Generalvikar sieht richtig, wer ihn nicht alleine sieht“, umschrieb Prälat Franz Kaspar sein neues Amt. „Ohne den Bischof gibt es den Generalvikar nicht.“ Er stehe jedoch bewusst in der zweiten Reihe. „Einen Generalvikar kann man auch nicht ohne seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bischöflichen Ordinariat sehen: Was könnte er ohne sie anfangen?“ Die Liste der Anforderungen an sie sei lang, betonte Kaspar.

Ordinariat keine gesichtslose Behörde

Das Bischöfliche Ordinariat sei kein Call-Center, „es darf aber auch keine gesichtslose Behörde sein“, unterstrich Kaspar. „Wir geben dem Bischof ein Gesicht. Wie wir wahrgenommen werden, wird der Bischof wahrgenommen.“ Diskretion als Gabe der Unterscheidung, aber auch als Verschwiegenheit „steht uns da gut an“, sagte der neue Generalvikar.

Um die Stelle als Generalvikar bewerbe sich kein Priester, „der Bischof bestellt ihn“, erläuterte Kaspar und bekannte: „Ich war überrascht.“ Er frage sich, was er einbringen könne: „Meine Jugend sicherlich nicht“, sagte er schmunzelnd. Er verwies jedoch auf seine Erfahrungen: 36 Jahre als Stiftungsdirektor in Aulhausen, 25 Jahre als Leiter des Kommissariats der Bischöfe in Hessen, 62 Semester als Hochschullehrer. Er dankte Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst für dessen Vertrauen „und für die Herausforderung“.

Domdekan Günther Geis wird am Sonntag (27. September) in einem Vespergottesdienst im Limburger Dom in sein Amt eingeführt. Beginn: 17 Uhr.

Stichwort

Generalvikar

Der Generalvikar ist der Stellvertreter des Bischofs. Er leitet die Verwaltung der Diözese. Ein Generalvikar muss Priester sein, mindestens 30 Jahre alt und Doktor oder Lizentiat im kanonischen Recht oder der Theologie, außerdem „ausgewiesen durch Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung“ (Kirchenrecht, Canon 478,1). Er wird vom Bischof frei ernannt.

Bischofsvikar

Der Bischofsvikar ist für ein bestimmtes territoriales, pastorales, rituelles, personales oder thematisches Gebiet vom Bischof frei ernannt und für die ihm genau umschriebenen Belange verantwortlich. Jeder Bischof ist frei in der Entscheidung, ob er einen Bischofsvikar ernennt, wen er ernennt, wofür er ihn ernennt, ob und wann er ihn wieder abberuft.

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