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Nur wer bleibt, kann etwas verändern
03.04.11

Nur wer bleibt, kann etwas verändern

Warum es so wichtig ist, wählen zu gehen – und zu kandidieren

 

Ausgabe 14 vom 3. April 2011

Daumen hoch – eine aussagekräftige Geste: Bischofsvikar Günther Geis ermutigt dazu, „gerade in dieser Umbruchsituation“ Mitverantwortung zu übernehmen. Foto: Sascha Braun

Wählen gehen: Eine hohe Wahlbeteiligung signalisiert den Kandidatinnen und Kandidaten, dass sie einen guten Rückhalt in der eigenen Gemeinde haben. Foto: kna

„Im Zeichen der Zeit“ sind am 29./30. Oktober etwa 580000 Katholikinnen und Katholiken im Bistum Limburg aufgerufen, ihre neuen Pfarrgemeinderäte zu wählen. In einer Zeit, in der der Limburger Ortskirche große Veränderungen bevorstehen. Ein Interview mit dem Bischofsvikar für den synodalen Bereich, Prälat Dr. Günther Geis.

Frage: Am 29./30. Oktober stehen wieder Pfarrgemeinderatswahlen im Bistum Limburg an. Sie stehen unter dem Motto „Im Zeichen der Zeit“. Was ist damit gemeint?

Dr. Günther Geis: Das Motto spielt auf die bekannte Aufforderung des Zweiten Vatikanischen Konzils an, die Zeichen der Zeit im Lichte des Evangeliums zu deuten. Wir müssen uns also fragen, was heute zu tun ist, um die Sendung der Kirche zu erfüllen. Für die Pfarrgemeinderäte brauchen wir Menschen, die aus dem Evangelium heraus Antworten auf die in ihrer Gemeinde anstehenden Herausforderungen geben wollen: Wie können wir heute an einem ganz konkreten Ort die Botschaft des Evangeliums glaubwürdig verkünden? Wie kann das Reich Gottes für die Menschen, besonders die Menschen in Not, zumindest anfanghaft erfahrbar werden? Was müssen wir tun, um Menschen mit unserer Botschaft zu erreichen? Was erwarten Menschen von uns als Kirche vor Ort? Die Gläubigen sind als Glieder der Kirche kraft Taufe und Firmung berufen, verantwortlich an der Sendung der Kirche mitzuwirken. Diesem Ziel dienen die Pfarrgemeinderäte.

„Der Blick muss über die eigene Gemeinde hinaus gehen.“ Dr. Günther Geis

Darüber hinaus wollen wir die anstehenden Veränderungen der pastoralen Strukturen in unserem Bistum thematisieren. Die Anforderungen an die Pfarrgemeinderäte haben sich verändert: Der Blick muss über die eigene Gemeinde hinaus auf den Pastoralen Raum, in einigen Fällen schon absehbar auf die Pfarrei neuen Typs gehen. Die neuen Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich im Wissen um die anstehenden Entscheidungen über das Tempo und die Ausgestaltung von Zusammenlegungsprozessen zur Wahl stellen.

Die PGR-Wahl fällt in eine Zeit, in der im Bistum Limburg große Veränderungen bevorstehen: Nach der Phase der Pilotprojekte gehen die Erkundungen und Beratungen im Bistumsprozess „Bereitschaft zur Bewegung“ weiter, die Umstrukturierung zur „Pfarrei der Zukunft“ steht, wie Sie bereits gesagt haben, an. Wird sich das auf die Bereitschaft, zu wählen oder gar selbst zu kandidieren, auswirken?

Ich hoffe auf eine gute Wahlbeteiligung, und ich würde mich freuen, wenn sich viele Frauen und Männer zur Kandidatur bereitfi nden. Die synodalen Gremien sind in den Prozess der Umgestaltung einbezogen: Der Bezirkssynodalrat ist jeweils aufgefordert, ein Votum zum Vorschlag der neuen Pastoralstruktur abzugeben, der jeweils nach der Pastoralvisitation in einem Bezirk vorgelegt wird. Die Pastoralausschüsse müssen, die Pfarrgemeinderäte sollen vor diesem Votum gehört werden. Wenn es danach um die Ausgestaltung der Zusammenlegung neuer Pastoraler Räume zu einer Pfarrei geht, gibt es Gestaltungsspielräume, die nur von den synodalen Gremien – Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte in den Kirchengemeinden, der Pastoralausschuss im Pastoralen Raum – ausgefüllt werden können. Ich gehe davon aus, dass die Menschen sich dadurch zur Wahl motivieren lassen.

Im vergangenen Jahr gab es auch im Bistum Limburg Skandale: sexueller Missbrauch an Minderjährigen oder der Millionenbetrug im Katholischen Rentamt Hadamar. Viele Gläubige haben sich deswegen innerlich von der Kirche abgewendet. Mit welchen Argumenten gelingt es Ihnen, trotzdem Überzeugungsarbeit zu leisten und Menschen zu motivieren, sich als Kandidat, als Kandidatin für den Pfarrgemeinderat zur Verfügung zu stellen?

Es ist klar: Man darf in der Kirche die Augen nicht vor Missständen verschließen. Die Bischofskonferenz hat inzwischen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Kirche verändert haben. In unserem Bistum wurden nach den Unterschlagungen durch den Rentamtsleiter die Kontrollen im Bereich der Finanzverwaltung weiter verschärft. Aber gundsätzlich gilt ebenfalls: Eine Situation zum Besseren verändern können nur diejenigen, die bleiben. „Wer heute bleibt, bekennt, dass in Veränderungen Neues wachsen kann“ sagt Bischof Dr. Franz- Peter Tebartz-van Elst im Fastenhirtenbrief.

„Wer das kirchliche Leben verantwortlich mitgestalten möchte, sollte kandidieren.“ Dr. Günther Geis

Ganz konkret auf die Wahl hin gilt: Wer das kirchliche Leben gerade in dieser Umbruchsituation verantwortlich mitgestalten möchte, sollte für den Pfarrgemeinderat kandidieren. Beim Zusammenwachsen in den neuen Strukturen gilt der Grundsatz: Die größere Pfarrei wird keine Zentralpfarrei sein. Wir brauchen Menschen, die das Leben vor Ort gestalten wollen, ebenso dringend wie Menschen, die das Miteinander im Pastoralen Raum oder der vergrößerten Pfarrei im Blick haben. Diese unterschiedlichen Begabungen oder Charismen, mit denen Menschen sich in der Kirche einsetzen, verstehen wir als ein von Gott kommendes Geschenk, das zum Aufbau eines lebendigen und vielfältigen kirchlichen Lebens beiträgt.

Etwa 580000 Katholikinnen und Katholiken sind im Bistum wahlberechtigt. Vor vier Jahren lag die Wahlbeteiligung bei 21 Prozent. Mehr als 3000 Männer und Frauen sind zurzeit in PGR’s engagiert. Rechnen Sie bei der diesjährigen PGR-Wahl mit ähnlichen Ergebnissen?

Was die Wahlbeteiligung angeht, hoffe ich auf ein gutes Ergebnis ähnlich wie 2007 und 2003. Es ist wichtig, dass diejenigen, die vor Ort Mitverantwortung übernehmen, einen guten Rückhalt in der Gemeinde haben. Das wird am besten durch eine hohe Wahlbeteiligung zum Ausdruck gebracht.

Was die Zahl der Pfarrgemeinderatsmitglieder angeht, wird es sicherlich einen Rückgang gegenüber der letzten Amtszeit geben. Das hat einen ganz einfachen Grund: Voraussichtlich werden weniger als 300 Pfarrgemeinderäte gewählt – im Jahr 2007 waren es noch 341. Ich rechne also mit einem Rückgang der Anzahl der Pfarrgemeinderatsmitglieder um cirka 15 Prozent.

Allerdings ist es mir ein Anliegen, deutlich zu machen, dass die Menschen, die bisher Verantwortung in den Pfarrgemeinderäten und auch in den Verwaltungsräten übernommen haben, weiterhin wichtig sind für die Gestaltung des kirchlichen Lebens in ihrer Gemeinde – auch, wenn die Gemeinde auf Dauer keine Pfarrei mehr sein wird. Ein Pfarrgemeinderat in einer größer gewordenen Pfarrei neuen Typs kann nicht allein das kirchliche Leben gestalten. Es braucht Menschen, die der Kirche vor Ort ein Gesicht geben. Die Pfarrgemeinderäte müssen schon in der Übergangszeit der Umgestaltung überlegen, wie sie Menschen zur Mitgestaltung des kirchlichen Lebens in den Kirchorten motivieren.

„Mein Eindruck ist, dass viele Engagierte diese Herausforderung sehen.“ Dr. Günther Geis

Hierin sehe ich eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre. Mein Eindruck ist, dass viele Engagierte diese Herausforderung ebenfalls sehen. Ich möchte sie ermutigen, im Vertrauen auf den Beistand des Heiligen Geistes die anstehenden Herausforderungen anzugehen und die nächste Pfarrgemeinderatswahl als eine Etappe auf diesem Weg zu betrachten, der im Bistum Limburg weiterhin ein gemeinsamer Weg – syn-odos – sein wird.

Interview: Heike Kaiser

Hintergrund

Was, wann, wo: Termine zur Vorbereitung der Wahl

  • Spätestens fünf Wochen vor der Wahl legt der amtierende Pfarrgemeinderat die Zahl der direkt zu wählenden Mitglieder für die folgende Amtszeit fest. In Gemeinden mit bis zu 1000 Katholiken sind dies sechs bis zehn Mitglieder, bei 1000 bis 3000 Katholiken acht bis zwölf Mitglieder, bei 3000 bis 5000 Katholiken zehn bis 14 Mitglieder, bei mehr als 5000 Katholiken zwölf bis 16 Mitglieder. So schreibt es die „Ordnung für die Wahl der Pfarrgemeinderäte im Bistum Limburg“ vor.

Weitere wichtige Termine, die zu beachten sind:

  • Der vom Bischof festgesetzte Termin der diesjährigen Wahl ist den Pfarrern sowie den Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte zwölf Monate vorher, also im Oktober 2010, mitgeteilt worden.
  • Spätestens neun Monate vor der Wahl bestimmt der PGR den Vorbereitenden Wahlausschuss und dessen Vorsitzenden, der damit zum Wahlbeauftragten der Gemeinde wird.
  • Spätestens sechs Monate vor der Wahl entscheidet der PGR darüber, ob die Wahl in allgemeiner Briefwahl oder im Wahllokal erfolgt.
  • Der PGR kann die Pfarrgemeinde in Wahlbezirke aufteilen. Für jeden Wahlbezirk sind spätestens sechs Monate vor der Wahl ein Wahllokal und die Wahlzeit festzulegen
  • Spätestens neun Wochen vor der Wahl teilt der Pfarrer den Wahltermin der Gemeinde durch Vermeldung im Gottesdienst, durch Aushang für die Dauer von einer Woche und gegebenenfalls im Pfarrbrief mit und fordert zu Wahlvorschlägen auf.
  • Wahlvorschläge müssen spätestens fünf Wochen vor dem Wahltermin dem Vorbereitenden Wahlausschuss schriftlich vorliegen.

(kai)

 

Zur Sache

Pfarrgemeinderat -was ist das?

Der Pfarrgemeinderat (PGR) hat die Aufgabe, in allen Angelegenheiten mitzuwirken, die die Gemeinde betreffen. Der Pfarrer und der PGR beraten als Dialogpartner und entscheiden in der Regel gemeinsam. Die Aufgaben sind so umfassend, dass jeder PGR eigene Schwerpunkte ausbilden sollte. Ziel der Arbeit ist es, verantwortlich an der Sendung der Kirche mitzuarbeiten und zum Aufbau einer lebendigen Gemeinde beizutragen. Zu den Aufgabenfeldern gehören die Grunddienste der Gemeinde – Verkündigung, Gottesdienst/ Gebet und Caritas –, aber auch die Wahl des Verwaltungsrates der Pfarrei und die Einbindung der Gemeinde in den Pastoralen Raum, die durch den Pastoralausschuss gewährleistet wird. (kai)

Kandidieren – wie geht das?

Wählbar sind Katholikinnen und Katholiken, die gefirmt sind, zur Wahl vorgeschlagen wurden und schriftlich ihr Einverständnis mit der Kandidatur erklärt haben. Vorschlagsberechtigt sind jeweils zehn Gemeindemitglieder, die einen Vorschlag unterschreiben müssen, der PGR und der Pfarrer oder der/die Pfarrbeauftragte. Wer kandidieren möchte, kann sich auch selbst vorschlagen. Viele Gemeinden stellen eine Kandidatenbox auf, in der die Namen möglicher Kandidatinnen und Kandidaten gesammelt werden. Der Vorbereitende Wahlausschuss kümmert sich dann um die formalen Voraussetzungen für die Kandidatur. Wer kandidieren möchte, kann seinen Namen in die Kandidatenbox werfen oder jemanden aus dem PGR, den Pfarrer, den Pfarrbeauftragten oder den Vorbereitenden Wahlausschuss direkt ansprechen. (kai)

Wo gibt’s weitere Informationen?

Weitere Informationen und Hilfsmittel zur Vorbereitung und Durchführung der PGR-Wahl, Wissenswertes über die Aufgaben des PGR sowie darüber, wie man an der Wahl teilnehmen kann und wie man kandidiert, gibt‘s im Internet unter: www.pfarrgemeinderatswahlen.de/ Link: Bistum Limburg. Nachfragen zur PGR-Wahl beantworten auch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Diözesansynodalamts im Bischöflichen Ordinariat in Limburg. Telefon: 06431/295365, Fax: 06431/295326, E-Mail: synodalamt@bistumlimburg.de

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