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„Teil unserer Kultur“
13.12.09

„Teil unserer Kultur“

Positive Reaktionen im Bistum nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz

Bischof Tebartz-van Elst sieht im Urteil zum Sonntagsschutz ein richtiges Signal. Foto: Bistum

Limburg (ids/bp). Das Bistum Limburg begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz. Bischof Franz- Peter Tebartz-van Elst sieht darin ein richtiges Signal für die Gesellschaft: „Der freie Sonntag ist Teil unserer Kultur und stellt den Menschen und seine Beziehung zu Gott in den Mittelpunkt.“

Der Sonntag als ein Tag der Ruhe hat nach Auffassung des Bischofs nicht nur für Christen, sondern für die ganze Gesellschaft eine wichtige Bedeutung: „Angesichts der fortschreitenden Ökonomisierung aller Lebensbereiche macht der Sonntag deutlich, dass der Sinn des Lebens nicht allein im Wirtschaften besteht.“ Die Gesellschaft brauche einen Ruhetag pro Woche. Dieser Tag biete Raum für Gottesdienst, Kultur, Sport, Erholung und soziale Aktivitäten. „Der Sonntag verweist uns darauf, dass unser Leben seinen Sinn aus dem bekommt, was Gott uns schenkt, und nicht aus unseren Leistungen“, sagt Tebartz-van Elst.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht der Bischof auch die Familien gestärkt. Und für das ehrenamtliche Engagement vieler Christen ist die Entscheidung der Richter ein Signal. Kirchliches Leben vor Ort werde gerade auch durch Ehrenamtliche mitgetragen. „Der Sonntag ist für viele Engagierte eine Kraftquelle im Glauben und im Leben. Es ist gut, dass dies auch künftig so bleiben kann“, sagte Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.

Als „wegweisendes Urteil“ bezeichnet der Diözesanvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer- Bewegung (KAB), Andreas Mengelkamp, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die KAB fühle sich in ihrer immer wieder vorgebrachten Kritik gegen Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen bestätigt, dass eine Ausnahme vom Sonntagsschutz „eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes“ bedarf. Den hessischen Landtagsabgeordneten empfiehlt Mengelkamp, zu überdenken, „ob die bedingungslose Freigaberegelung für Video- und Bibliotheken, über die derzeit beraten wird, diesem Mindestschutz nicht ebenfalls widerspricht“.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere diesjährige Kampagne zur Adventszeit in dieser Weise Bestätigung findet“, erklärte der Referent des Bundes der katholischen Jugend im Bistum, Sebastian Frei. Mit Postkarten, Plakaten und Flyern wendet sich der Verband gegen Kommerzialisierung in der Vorweihnachtszeit. Freis Kollege Peter Fischedick verweist ergänzend auf die Stärkung der Arbeitnehmerrechte durch das Urteil.

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