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Präventionsordnung in Kraft getreten
22.05.11

Präventionsordnung in Kraft getreten

Mit allen Kräften einen sexuellen Missbrauch verhindern

 

Ausgabe 21 vom 22. Mai 2011

Limburg (ids). Die „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen“ für das Bistum Limburg hat Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst mit Wirkung zum 1. Mai in Kraft gesetzt. Im Blick ist das Leid der Opfer.

In seinem Anschreiben betont er: „Das Leid der Opfer sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeiter unseres Bistums verpflichtet uns mit all unseren Kräften und Möglichkeiten zur Vorbeugung.“ Die Präventionsordnung umfasst in ihrem Geltungsbereich kirchliche Rechtsträger und ihre Dienststellen, Einrichtungen und die dem Diözesanbischof unmittelbar zugeordneten Stellen.

Dazu gehören die Diözese, die Kirchengemeinden sowie die Gesamtverbände von Kirchengemeinden und die kirchlichen Rechtsträger. Bei der Personalauswahl solle auf fachliche und persönliche Eignung geachtet werden. Dazu sei bei hauptamtlichen Mitarbeitern die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses im Abstand von fünf Jahren verpflichtend. Personen, die in der Kinder- und Jugendkatechese sowie der Arbeit mit erwachsenen Schutzbefohlenen haupt- als auch ehrenamtlich tätig sind, müssen eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben. Damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Problematik sexuellen Missbrauchs besser ausgerüstet sind, sollen Informationen sowie Fort- und Weiterbildung integraler Bestandteil sein.

Es wird über Täterstrategien, über die genauen Straftatbestände, die rechtlichen Bestimmungen sowie über die psychischen Auswirkungen der Opfer informiert. Dabei soll ein angemessener Umgang mit Nähe und Distanz gewahrt werden. Die Informationen und Weiterbildungen richten sich in abgestufter Form an leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an Personen im unmittelbaren Umgang mit Kindern und Jugendlichen als auch an Ehrenamtliche.

Für das Bistum bestellt der Bischof für den Zeitraum von drei Jahren einen Präventionsbeauftragten, der alle Initiativen zur Vorbeugung bündelt und Wissen vermittelt. Derzeit nimmt Stephan Menne, Leiter der Abteilung Personalentwicklung im Bischöflichen Ordinariat, diese Tätigkeit wahr. Zu seinen Aufgaben gehört die Fachberatung, Planung und Durchführung von Präventionsprojekten. Weiterhin die Vermittlung von Referenten, die Beratung bei Aus- und Weiterbildung, die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards, die Vernetzung der Arbeit innerhalb und außerhalb des Bistums sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Präventionsordnung werde ein „neuer Standard in unserem Bistum“ gesetzt, der die Entschiedenheit zum Ausdruck bringt, dass die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in unseren Angeboten einen möglichst sicheren Raum finden“, so Tebartz-van Elst. „Als Bischof werde auch ich für mich ein erweitertes Führungszeugnis beantragen“, machte er deutlich. Zugleich betonte er, dass eine „Kultur der Aufmerksamkeit, des Hinschauens und der Sensibilität zur Gefahrenvermeidung“ mehr als ein erweitertes Führungszeugnis und eine Selbstverpflichtungserklärung brauche.

„Eine solche Präventionskultur fordert uns alle und kann nur gemeinsam gelingen“, sagt Bischof Tebartz-van Elst. Er fordert in seinem Schreiben dazu auf: „Helfen Sie mit, Gelegenheiten für potenzielle Täter und Täterinnen auszuschließen.“ Die vollständige Präventionsordnung sowie das Anschreiben von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst sind unter www.praevention. bistumlimburg.de erhältlich.

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