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Pfarreien und Vereine stehen in der Pflicht
15.05.11

Pfarreien und Vereine stehen in der Pflicht

Die Verordnung zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch ist als Broschüre erschienen

 

Ausgabe 20 vom 15. Mai 2011

Generalvikar Dietmar Giebelmann (links) und Professor Michael Ling stellen die Publikation mit der Verordnung vor. Foto: Alexander Matschak

Mainz (am). Sie ist eine Publikation, die an die Pfarreien, Vereine und Einrichtungen im Bistum verschickt wird. Generalvikar Dietmar Giebelmann und Professor Michael Ling, Justitiar des Bistums und Leiter der Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch, stellten gemeinsam die Broschüre „Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bistum Mainz“ vor.

Die Broschüre enthält neben dem Text der „Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ auch Hinweise und Hilfestellungen. Mit der Verordnung setze das Bistum „verbindliche Standards für die Präventionsarbeit“, schreibt Giebelmann in seinem Vorwort. Beim Abfassen des Textes habe man sich an den Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz orientiert. In der Präambel der Broschüre heißt es: „Kinder und Jugendliche haben – ebenso wie erwachsene Schutzbefohlene – ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Wahrung ihrer sexuellen Integrität. Diesem Recht weiß sich die katholische Kirche im Bistum Mainz in besonderer Weise verpflichtet.“ Und weiter: „Präventionsarbeit erschöpft sich nicht in Einzelmaßnahmen.“ Sexuellem Missbrauch vorzubeugen, sei eine dauernde Verpflichtung aller, die innerhalb der katholischen Kirche im Bistum Verantwortung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen tragen.

Für die Umsetzung der Verordnung sind die Träger der Einrichtungen verantwortlich, die auch dafür sorgen müssen, dass diejenigen, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, regelmäßig über Fragen der Vorbeugung von sexualisierter Gewalt geschult werden. Verbindliche Verhaltensregeln müssen aufgestellt werden. Darüber hinaus müssen haupt- und nebenamtlich Beschäftigte, die regelmäßig Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Infos: www.bistum-mainz.de/praevention

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