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Überforderung muss nicht sein
27.03.11

Überforderung muss nicht sein

Wer hat eine Vorsorgevollmacht übernommen? – SkF Fulda übernimmt Schulung

 

Ausgabe 13 vom 27. März 2011

Ewald Vogel Foto: privat

Fulda (gw). Einem nahestehenden Menschen in einer schwierigen Lage, im Alter, bei Krankheit oder nach einem Unfall, beizustehen – für viele eine Ehrensache. Doch was bedeutet es, eine Vorsorgevollmacht zu übernehmen?

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Fulda und die Stiftung Kommunales Netzwerk Humandienste Hofbieber (KNHH) laden ein zur bundesweit ersten Schulung für Vorsorgebevollmächtigte.

Seit 1995: Beratungsstelle für Betreuungen

„Viele Menschen sagen gerne zu, wenn sie gebeten werden, eine Vorsorgevollmacht zu übernehmen. Es sind entweder nahe Verwandte oder enge Freunde. Doch wir erleben nicht selten, dass diese Vorsorgebevollmächtigten im Ernstfall schnell überfordert sind, weil sie nicht wissen, was sie machen sollen“, schildert Ewald Vogel seine Erfahrungen. Der Sozialpädagoge leitet die Fachstelle Ehrenamt beim SkF in Fulda. Der SkF ist seit 1995 Beratungsstelle für Betreuungen nach dem Recht der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz) und für Bevollmächtigte.

Jeder könne in die Situation kommen, eine Vorsorgevollmacht zu übernehmen, sagt Vogel. „Natürlich ist eine solche Vorsorgevollmacht nicht nur an bestimmte Formen gebunden, sondern sie beinhaltet auch klare rechtliche Regelungen, die ein Bevollmächtigter in Ernstfall beachten muss und die ihn auch in die Pflicht nehmen“, so der Referent. Fragen, die sich daher stellen, und die der SkF Interessierten aufzeigen möchte. Wie sind die gesetzlichen Regelungen? Was sind die Aufgaben eines Bevollmächtigten und wo liegen die Grenzen? Wie verhalte ich mich im Umgang mit einem schwerkranken oder sterbenden Menschen, über dessen Behandlungsfortgang oder -ende entschieden werden soll?

Leistungsgrenzen sind schnell erreicht

Diese Fragen stellen sich Bevollmächtigte oft erst, wenn sie für einen anderen Menschen tätig werden müssen – und stoßen schnell an ihre Leistungsgrenzen, weiß Vogel. „Oft hören wir von den Rat Suchenden, die eine Vorsorgevollmacht übernommen haben, dass sie eine Entscheidung treffen sollen, doch sie wollen oder können sich nicht entscheiden“, berichtet Vogel. Doch wer eine Vorsorgevollmacht übernommen habe, dürfe sich vor einer Entscheidung nicht „drücken“. „Von einer Vorsorgevollmacht kann man nur durch den Vollmachtgeber entbunden werden. Liegt der im Koma oder ist sonst nicht mehr handlungsfähig, dann wird es schwierig, von dieser Vollmacht entbunden zu werden“, erklärt Vogel.

Diese Erkenntnis kann dazu führen, dass die Bereitschaft schwindet, eine Vorsorgevollmacht zu übernehmen. „Doch wir wollen mit unserem Schulungsangebot und der damit verbundenen Aufklärung nicht entmutigen, sondern ermutigen, diese Aufgabe zu übernehmen, indem wir aufklären und informieren. Wir wollen Bevollmächtigte fit machen, damit sie ihrer wichtigen Aufgabe gewachsen sind, die meistens überraschend auf jemanden zukommt“, beschreibt der SkF-Mitarbeiter das Ziel der Schulung. Gerade Ärzte und Pfleger bräuchten einen Ansprechpartner, der in bestimmten Situationen handeln könne.

Stichwort

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, das heißt, er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Eine Vorsorgevollmacht setzt ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.

Hintergrund

Auf den Dienst gut vorbereiten

Die Schulung, die an zwei Samstagen (2. und 9. April, jeweils von 9.30 bis 15 Uhr) im Familienzentrum des KNNH in Hofbieber, Schulweg 5, stattfindet, soll dazu beitragen, dass die Bevollmächtigten „mit einem guten Gefühl“ die Vorsorgevollmacht annehmen können. „Wir wollen, dass diese Frauen und Männer gut vorbereitet sind auf das, was sie in dieser wichtigen Funktion erwartet und wo sie Hilfe und Rat bekommen, wenn sie nicht weiter wissen“, sagt Ewald Vogel.

Geleitet wird die Schulung von den SkF-Mitarbeitern Corina Sammann und Ewald Vogel. Sie ist in sechs Module eingeteilt.

  • Referenten sind neben anderen Generalvikar Gerhard Stanke. Der Moraltheologe spricht zum Thema Patientenverfügung über Gewissensnöte am Ende eines Lebens.
  • Welche Anforderungen an eine Patientenverfügung aus medizinischer Sicht zu stellen sind, stellt der Internist Dr. Andreas Huppmann aus Langenbieber dar.
  • Wodurch eine Vorsorgevollmacht notwendig werden kann, informiert ein Neurochirurg. • Die rechtlichen Grundlagen des Bevollmächtigten erläutert Udo Lautenbach, Richter am Amtsgericht in Fulda.
  • Corinna Sammann informiert über die inhaltliche Gestaltung einer Vollmacht. Anmeldungen zu der Schulung, die kostenlos ist, sind noch möglich.

Sozialdienst katholischer Frauen, Fachstelle Ehrenamt, Rittergasse 4, 36037 Fulda, Telefon 06 61/8 39 40, E-Mail: info@skf-fulda.de

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