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Den Sonntag in Ruhe lassen
13.12.09

Den Sonntag in Ruhe lassen

Sie begrüßen Urteil des Verfassungsgerichts: Verbände, Dechant in Kassel und Abgeordneter Brand

Mitglied des Bundestags: Michael Brand

Von Dietmar Kuschel

Fulda/Kassel. „ ,Shoppen ohne Ende‘ verstößt gegen den Wert der Sonntagsruhe.“ So fasst Dechant Harald Fischer (Kassel) die Klarstellung des höchsten deutschen Gerichts zum verkaufsoffenen Sonntag zusammen. Auch das Kolpingwerk, die KAB und der Bundestagsabgeordnete Michael Brand begrüßen in Stellungnahmen das Urteil des Verfassungsgerichts. Es besagt: Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sind nur in „begründeten Fällen“ zulässig.

„Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird auch deutlich, dass die geplante Öffnung der Geschäfte in der Kasseler Innenstadt am Sonntag nach Weihnachten nicht rechtmäßig ist“, stellt Fischer fest. „Es muss ein öffentliches Interesse von besonderem Gewicht bestehen, damit eine Ladenöffnung am Sonntag gestattet werden kann.“ Das Erwerbsinteresse und der „Shoppingwunsch“ allein genügten nicht. Fischer: „Den Auftritt irgendeines Zirkus’ in der Weihnachtszeit in Kassel kann man wirklich nicht als ,begründeten Ausnahmefall‘ heranziehen. Da wird ganz offensichtlich ein Vorwand konstruiert, mit dem die gesetzlich geschützte Sonntagsruhe ausgehebelt werden soll.“ Dechant Fischer erwartet von der Stadt Kassel, dass sie die Genehmigung für den verkaufsoffenen Sonntag nach Weihnachten zurückzieht.

KAB: Geschäfte am 27. Dezember nicht öffnen

Der KAB-Bezirksvorsitzende Egon Schütz und KAB-Diözesansekretär Michael Schmitt fordern in einem offenen Brief den Fuldaer Magistrat auf, die erteilte Genehmigung, am Sonntag nach Weihnachten die Geschäfte in Fulda öffnen zu dürfen, „umgehend“ zurückzunehmen. Die KAB-Vertreter: Für eine Ladenöffnung am 27. Dezember gebe es keinen gewichtigen Grund, der „das bloße Umsatz- und Erwerbsinteresse“ rechtfertige. Die von der Stadt Fulda erteilte Genehmigung widerspreche dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Das Bundesverfassungsgericht habe seine Entscheidung, die Sonntagsruhe zu sichern, mit zwei anderen Verfassungsartikeln verbunden, stellt Stefan Sorek fest. Der Kolping-Diözesangeschäftsführer nennt den Schutz der Arbeitnehmer (Artikel 2, Absatz 2) und den Schutz der Familie (Artikel 6, Absatz 6). Damit hätten die Richter ein „verfassungsverankertes Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung“ aufgezeigt und die Achtung der Sonntagsruhe zueinem einklagbaren Grundrecht erhoben.

Brand: Weder Käufer noch Händler kommen zu kurz

„Dies ist ein gutes Urteil und ein wichtiger Schutz für Familien und Beschäftigte“, wertet der Fuldaer Bundestagsabgeordnete Michael Brand das Urteil. „Das Gericht hat den Auswüchsen mit diesem Urteil Einhalt geboten und der christlichen Grundordnung in unserem Land wieder stärkere Geltung verschafft“, zeigt sich der CDU-Politiker erfreut. „Nun kommt es darauf an, dass die Verantwortlichen in den Kommunen dieses Urteil auch als das anerkennen und umsetzen, als was es gedacht ist: ein Signal gegen die völlige Kommerzialisierung auf dem Rücken der Familien und ein Hinweis darauf, dass man auch in unserer Gesellschaft noch mal innehalten können muss.“

Brand: „Weder Einzelhandel noch Konsumenten müssen befürchten, dass sie zu kurz kommen – es gibt genug Tage, an denen sich prima shoppen lässt – den Sonntag sollte man im wahrsten Sinne des Wortes aber in Ruhe lassen.“

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